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Unsere allgemeinen Geschäftsbedingungen finden sie hier.

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Agenturleistungen

§ 1 Geltung
Die nachfolgenden Geschäftsbedingungen gelten für alle zwischen JMP. und einem Auftraggeber abgeschlossenen Verträge. Sie gelten auch für alle künftigen Geschäftsbeziehungen, selbst wenn sie nicht noch einmal ausdrücklich vereinbart werden. Abweichende Bedingungen des Auftraggebers, die JMP. nicht ausdrücklich anerkennt, werden nicht Vertragsinhalt, auch wenn der Designer ihnen nicht ausdrücklich widerspricht. Der Vertragspartner kann die Geschäftsbedingungen jederzeit schriftlich bei der JMP. anfordern oder direkt von der Homepage herunterladen. Allgemeine Geschäftsbedingungen des Kunden werden nicht in den Vertrag einbezogen. Änderungen oder Ergänzungen dieser AGB sind nur wirksam, wenn JMP. sie für den einzelnen Vertrag oder gegenüber einem Kunden grundsätzlich schriftlich bestätigt hat.


§ 2 Vertragsabschluss, Angebote
(1) Angebote sind auch bezüglich Preisangaben freibleibend und unverbindlich, es sei denn, dass JMP. ausdrücklich die Verbindlichkeit eines Angebots bestätigt.

(2) Der Kunde ist vier Wochen an seinen Auftrag gebunden. Ein Vertrag kommt erst zustande, wenn JMP. dem Kunden die Annahme seiner Bestellung schriftlich bestätigt, der Kunde ein Auftragsformular von JMP. für das gewünschte Produkt oder Dienstleistung unterzeichnet oder JMP. ihm das bestellte Produkt oder die beauftragte Dienstleistung liefert bzw. aushändigt.

(3) Mündliche Nebenabreden oder mündliche Vereinbarungen über die Abänderung des Vertrages sind von JMP. schriftlich zu bestätigen.

(4) JMP. ist berechtigt vom Vertrag zurückzutreten, sofern und sobald sich nach Bestellung auf Seiten des Vertragspartners eine wesentliche Verschlechterung der wirtschaftlichen Verhältnisse herausstellt oder ein Antrag zur Eröffnung eines Insolvenzverfahrens gestellt wurde und sich der Vertragspartner in Verzug befindet.

(5) Zeichnungen, Abbildungen, Leistungsbeschreibungen oder sonstige Leistungsdaten sind nur verbindlich, wenn diese ausdrücklich schriftlich vereinbart werden.

(6) Der Kunde haftet für die Richtigkeit der von ihm zu liefernden Unterlagen. Werden bei diesen Angaben in den Unterlagen Schutzrechte Dritter verletzt, so stellt der Kunde JMP. von sämtlichen Ansprüchen des Schutzrechtinhabers frei.


§ 3 Preise, Preisänderungen, Zahlungsbedingungen
(1) Die von JMP. in Angeboten und Preislisten angegebenen Preise sind Nettopreise. Zusätzliche Lieferungen und Leistungen werden gesondert berechnet.

(2) Liegt der zum Zeitpunkt der Lieferung geltende Listenpreis über dem mit dem Kunden vereinbarten, gilt, sofern nichts anderes ausdrücklich vereinbart wurde, dieser höhere Listenpreis, wenn die Lieferung aus vom Kunden zu vertretenden Gründen später als vier Monate nach dem Vertragsschluss erfolgt, es sei denn, dass die Rechnung schon erstellt und vom Kunden bezahlt worden ist.

(3)Sofern nichts anderes vereinbart ist, ist der Kaufpreis rein netto (ohne Abzug) innerhalb von 10 Tagen ab Rechnungsdatum zur Zahlung fällig. Abweichende Zahlungsziele sind in der Rechnung ausgewiesen. Zahlungen des Kunden haben ausschließlich an JMP. zu erfolgen. Eine Zahlung gilt erst dann als erfolgt, wenn JMP. über den Betrag verfügen kann.

(4) Der Kunde ist zur Aufrechnung, Zurückbehaltung oder Minderung nur berechtigt, wenn seine Gegenansprüche rechtskräftig festgestellt, unbestritten oder von der JMP. anerkannt sind. Zurückbehaltungsrechte oder sonstige Leistungsverweigerungsrechte können der JMP. gegenüber nur geltend gemacht werden, wenn und soweit sie auf demselben Vertragsverhältnis beruhen. Auch bei laufender Geschäftsbeziehung ist jeder einzelne Auftrag als gesondertes Vertragsverhältnis zu betrachten. Mängelrügen, welcher Art auch immer, berechtigen nicht zur Zurückhaltung von Zahlungen, es sei denn, dass die gerügten Mängel rechtskräftig festgestellt, unbestritten oder von JMP. anerkannt sind.

(5) Jede erneute Nutzung der Entwürfe und Reinzeichnungen bedarf der vorherigen schriftlichen Zustimmung von JMP.. Dasselbe gilt für Nutzungen, die über den ursprünglich vereinbarten oder vorgesehenen Umfang hinausgehen. Der Auftraggeber hat für jede erneute oder zusätzliche Nutzung, die ohne Zustimmung von JMP. erfolgt, außer der für die betreffende Nutzung angemessenen Vergütung eine Vertragsstrafe in Höhe von 100 Prozent dieser Vergütung zu zahlen.


§ 4 Lieferzeit, Leistungszeit; Verzug
(1)Von der JMP. genannte Liefer- oder Leistungstermine stellen nur eine Angabe über die voraussichtlich früheste Liefer- bzw. Leistungsmöglichkeit dar, jedoch keine kalendermäßige Bestimmung des Liefer- oder Leistungszeitpunktes; die von JMP. genannten Termine und Fristen sind daher unverbindlich.

(2) Sofern und soweit JMP. Produkte und/oder Dienstleistungen von Dritten bezieht, steht die Lieferverpflichtung der JMP. unter dem Vorbehalt vollständiger, richtiger und rechtzeitiger Selbstbelieferung, es sei denn, die Nichtbelieferung oder Verzögerung ist von JMP. verschuldet. Wird ohne Verschulden von JMP. nicht vollständig, richtig und/oder rechtzeitig geliefert, ist JMP. berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten.

(3) Die Einhaltung von Lieferfristen und -terminen setzt die rechtzeitige Erfüllung der Vertragspflichten des Kunden voraus. Lieferfristen beginnen mit dem Datum der Auftragsbestätigung, jedoch nicht vor Eingang aller für die Ausführung des Auftrages erforderlichen Unterlagen und sonstiger vom Kunden zu machenden Angaben sowie dem Eingang einer vereinbarten Anzahlung.

(4) Auch bei Vereinbarung einer Zeitbestimmung im Sinne des § 286 Abs. 2 Nrn. 1, 2 BGB tritt Verzug erst nach Eingang einer Mahnung bei JMP. ein. Kommt JMP. mit der Lieferung in Verzug, hat der Kunde eine angemessene Nachfrist von mindestens zwei Wochen zu setzen. (5) Nach Ablauf einer im Falle des Verzugsgesetzten angemessenen Nachfrist ist der Kunde berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten, wenn er der Nachfristsetzung auf die Ablehnung der Leistung hingewiesen hat. Darüber hinausgehende Ansprüche des Kunden, insbesondere Schadenersatzansprüche gleich welcher Art, sind ausgeschlossen, es sei denn, eigenes vorsätzliches oder grob fahrlässiges Verhalten von JMP. ist Ursache des Verzuges.

(6) Gerät der Kunde mit fälligen Zahlungen in Verzug, ist JMP. berechtigt, von dem betreffenden Zeitpunkt ab Zinsen in Höhe von 8 Prozentpunkten über dem jeweiligen Basiszinssatz der europäischen Zentralbank als pauschalen Schadensersatz zu verlangen. Sie sind dann niedriger anzusetzen, wenn der Kunde einen geringeren Schaden nachweist. Im Falle des Verzuges ist JMP. weiterhin berechtigt, die Lieferung aus anderen Bestellungen des Kunden zurückzuhalten.

(7) Wenn der JMP. Umstände bekannt werden, die die Kreditwürdigkeit des Kunden in Frage stellen, insbesondere einen Scheck nicht einlöst oder seine Zahlungen einstellt, so ist JMP. berechtigt, die gesamte Restschuld fällig zu stellen. JMP. ist in diesem Falle außerdem berechtigt, Vorauszahlungen oder Sicherheitsleistungen zu verlangen.


§ 5 Fremdleistungen
(1) JMP. ist berechtigt, die zur Auftragserfüllung notwendigen Fremdleistungen im Namen und für Rechnung des Auftraggebers zu bestellen. Der Auftraggeber ist verpflichtet, JMP. hierzu schriftliche Vollmacht zu erteilen. (2) Soweit im Einzelfall Verträge über Fremdleistungen im Namen und für Rechnung von JMP. abgeschlossen werden, ist der Auftraggeber verpflichtet, JMP. im Innenverhältnis von sämtlichen Verbindlichkeiten freizustellen, die sich aus dem Vertragsabschluss ergeben, insbesondere von der Verpflichtung zur Zahlung des Preises für die Fremdleistung.


§ 6 Herausgabe von Daten
(1) JMP. ist nicht verpflichtet, Datenträger, Dateien und Daten herauszugeben. Wünscht der Auftraggeber, dass JMP. ihm Datenträger, Dateien und Daten zur Verfügung stellt, ist dies schriftlich zu vereinbaren und gesondert zu vergüten.

(2) Hat JMP. dem Auftraggeber Datenträger, Dateien und Daten zur Verfügung gestellt, dürfen diese nur mit Einwilligung von JMP. verändert werden.

(3) Gefahr und Kosten des Transports von Datenträgern, Dateien und Daten online und offline trägt der Auftraggeber.

(4) JMP. haftet nicht für Fehler an Datenträgern, Dateien und Daten, die beim Datenimport auf das System des Auftraggebers entstehen.


§ 7 Korrektur, Produktionsüberwachung und Belegmuster
(1) JMP. legt dem Auftraggeber vor Ausführung der Vervielfältigung Korrekturmuster vor.

(2) Soll JMP. die Produktionsüberwachung durchführen, schließen JMP. und der Auftraggeber darüber eine schriftliche Vereinbarung ab. Führt JMP. die Produktionsüberwachung durch, entscheidet JMP. nach eigenem Ermessen und gibt entsprechende Anweisungen.

(3) Von allen vervielfältigten Arbeiten überlässt der Auftraggeber JMP. mindestens fünf einwandfreie Muster unentgeltlich.


§8 Haftung und Gewährleistung
(1) JMP. haftet nur für Schäden, die sie selbst oder seine Erfüllungsgehilfen vorsätzlich oder grob fahrlässig herbeiführen. Davon ausgenommen sind Schäden aus der Verletzung einer Vertragspflicht, die für die Erreichung des Vertragszwecks von wesentlicher Bedeutung ist (Kardinalpflicht), sowie Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, für die JMP. auch bei leichter Fahrlässigkeit haftet.

(2) Ansprüche des Auftraggebers, die sich aus einer Pflichtverletzung von JMP. oder seiner Erfüllungsgehilfen ergeben, verjähren ein Jahr nach dem gesetzlichen Verjährungsbeginn. Davon ausgenommen sind Schadensersatzansprüche, die auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung von JMP. oder seiner Erfüllungsgehilfen beruhen, und Schadensersatzansprüche wegen Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, auch soweit sie auf einer leicht fahrlässigen Pflichtverletzung der JMP. oder seiner Erfüllungsgehilfen beruhen; für diese Schadensersatzansprüche gelten die gesetzlichen Verjährungsfristen.

(3) Die Zusendung und Rücksendung von Arbeiten und Vorlagen erfolgt auf Gefahr und für Rechnung des Auftraggebers.

(4) Mit der Abnahme und/oder der Freigabe übernimmt der Auftraggeber die Verantwortung für die Richtigkeit von Text und Bild mit der Folge, dass die Haftung von JMP. insoweit entfällt.

(5) JMP. haftet nicht für die urheber-, geschmacksmuster- oder markenrechtliche Schutz- oder Eintragungsfähigkeit der Entwürfe und sonstigen Gestaltungsarbeiten, die dem Auftraggeber zur Nutzung überlassen werden.

(6) Der Auftraggeber ist verpflichtet, die von JMP. erbrachte Leistung nach deren Erhalt innerhalb einer angemessenen Frist zu untersuchen und eventuelle Mängel gegenüber der JMP. zu rügen. Die Rüge von offensichtlichen Mängeln muss schriftlich innerhalb von zwei Wochen nach Ablieferung des Werkes, die Rüge nicht offensichtlicher Mängel innerhalb einer Frist von zwei Wochen nach dem Erkennen des Mangels erfolgen. Zur Wahrung der Rügefrist genügt die rechtzeitige Absendung der Rüge. Bei Verletzung der Untersuchungs- und Rügepflicht gilt die Werkleistung von JMP. in Ansehung des betreffenden Mangels als genehmigt.


§ 9 Gestaltungsfreiheit und Vorlagen
(1) Im Rahmen des Auftrags besteht für JMP. Gestaltungsfreiheit. Wünscht der Auftraggeber während oder nach der Produktion Änderungen, so hat er die Mehrkosten zu tragen.

(2) Verzögert sich die Durchführung des Auftrags aus Gründen, die der Auftraggeber zu vertreten hat, so kann JMP. eine angemessene Erhöhung der Vergütung verlangen. Das Recht seitens JMP., einen weitergehenden Schaden geltend zu machen, bleibt unberührt.

(3) Der Auftraggeber versichert, dass er zur Verwendung aller JMP. übergebenen Vorlagen berechtigt ist und dass diese Vorlagen von Rechten Dritter frei sind. Sollte er entgegen dieser Versicherung nicht zur Verwendung berechtigt oder sollten die Vorlagen nicht frei von Rechten Dritter sein, stellt der Auftraggeber JMP. im Innenverhältnis von allen Ersatzansprüchen Dritter frei. Die Freistellungsverpflichtung entfällt, sofern der Auftraggeber nachweist, dass ihn kein Verschulden trifft.


§ 10 Eigentumsvorbehalt
Bis zur vollständigen Bezahlung aller aus Warenlieferungen, auch zukünftigen, an den Kunden zustehenden Forderungen behält sich JMP. das Eigentum an sämtlicher dem Kunden gelieferter Produkte und Dienstleistungen vor.


§ 11 Schlussbestimmungen
(1) Erfüllungsort und Gerichtsstand ist Berlin, Deutschland.

(2) Ist eine der vorstehenden Geschäftsbedingungen unwirksam, so berührt dies die Wirksamkeit der übrigen Geschäftsbedingungen nicht.






Nutzungsrechte

Mit Lieferung bzw. Übergabe von Lieferungen und Leistungen kommt ein rechtlich bindender Vertrag zwischen dem Auftraggeber bzw. Lizenznehmer und JMP. zustande. Dieser Vertrag bezieht sich auf Lizenzen, die über das Web und lokale Vertragsvertreter ausgestellt werden und gilt für die analoge (physische), digitale und online Lieferung von Lizenzmaterial. Durch die Bestellung einer Lizenz bestätigen der Lizenznehmer und ggf. der Käufer, dass sie gemäß den vor Ort geltenden gesetzlichen Bestimmungen voll geschäftsfähig sind.


Allgemein zutreffende Klauseln
JMP. gewährt dem Lizenznehmer ein nicht exklusives, nicht in Unterlizenz zu vergebendes und nicht übertragbares Recht zur Nutzung und Vervielfältigung des in der Rechnung angegebenen Lizenzmaterials, jedoch nur im in diesem Vertrag ausdrücklich festgelegten Umfang. Die Nutzung des Lizenzmaterials ist streng beschränkt auf die Nutzung, das Medium, den Zeitabschnitt, die Druckauflage, die Positionierung, die Größe des Lizenzmaterials, das Gebiet und andere Bedingungen, die in den Rechten und Einschränkungen angegeben sind. Der Lizenznehmer darf das Lizenzmaterial in allen Produktionsprozessen verwenden, welche für die in den Rechten und Einschränkungen angegebene, beabsichtigte Verwendung erforderlich sind.

Der Lizenznehmer ist berechtigt, das Eigentum am Endprodukt des Lizenznehmers als Teil eines beliebigen Verteilungsprozesses zu übertragen, so wie dies möglicherweise für die beabsichtigte Verwendung erforderlich und angemessen sein kann, die in den Rechten und Einschränkungen angegeben ist, jedoch ausschließlich als Teil des in den Rechten und Einschränkungen angegebenen Verteilungsprozesses.

Der Lizenznehmer hat nicht das Recht, Nutzungs- oder Eigentumsrechte am Lizenzmaterial als eigenständige Rechte zu übertragen. Das Lizenzmaterial darf nicht in pornografischer, diffamierender oder anderweitig rechtswidriger Weise, weder direkt noch implizit oder in Kombination mit anderen Materialien oder Inhalten, verwendet werden. Außerdem ist der Lizenznehmer zur Einhaltung aller geltenden rechtlichen Vorschriften und/oder brancheninternen Regelungen verpflichtet.

Das Lizenzmaterial darf ohne die vorherige schriftliche Einwilligung von JMP. nicht in ein Logo, ein Unternehmenskennzeichen, eine eingetragene Marke oder eine Dienstmarke eingebunden werden.
Der Lizenznehmer darf das Lizenzmaterial nicht so bereitstellen, dass Dritte es herunterladen, extrahieren, weitergeben oder als Einzeldatei darauf zugreifen können.

Wenn Lizenzmaterial (ohne redaktionelle Nutzung) mit einem Fotomodell oder Objekt im Zusammenhang mit einem Thema verwendet wird, das nach vernünftigem Maßstab verletzend oder unangemessen kontrovers wirkt, so muss der Lizenznehmer jede solche Verwendung mit einem Vermerk versehen, aus dem hervorgeht: (i) dass das Lizenzmaterial ausschließlich zu Illustrationszwecken verwendet wird und (ii) alle im Lizenzmaterial abgebildeten Personen Fotomodelle sind.

Wenn im Rahmen der Rechte und Einschränkungen Lizenzmaterial auf Social-Media-Plattformen oder sonstigen Websites Dritter reproduziert wird, (i) werden derartige Rechte automatisch widerrufen, wenn das Lizenzmaterial durch die Plattform oder Website auf eine Weise genutzt wird, die den Bedingungen der vorliegenden Vereinbarung zuwiderläuft, und (ii) verpflichtet sich der Lizenznehmer, in einem solchen Fall auf Aufforderung durch JMP. sämtliches Lizenzmaterial von den entsprechenden Plattformen oder Websites zu entfernen.

Sofern die Rechte und Einschränkungen das Kopieren oder Übertragen des Lizenzmaterials auf Websites erlauben, muss der Lizenznehmer auf den zulässigen Websites Nutzungsbedingungen angeben, die das Herunterladen, eine Weiterveröffentlichung, Weiterübertragung, Reproduktion oder anderweitige Verwendung des Lizenzmaterials als selbständige Datei verbieten.

Der Lizenznehmer darf sich weder ausdrücklich noch implizit als ursprünglicher Schöpfer einer Arbeit ausgeben, die in wesentlichen Teilen auf dem Lizenzmaterial beruht.


Nicht übertragen werden insbesondere:

Das Merchandisingrecht, d.h. das Recht zur kommerziellen Auswertung des Bildmaterials durch den Verkauf des Bildmaterials oder die Herstellung und Verbreitung von Waren aller Art, welche das Bildmaterial darstellen (z.B. Poster, Postkarten, Kleidungsstücke, Druckschriften einschließlich Comics, Tonträger, Kopfbedeckungen, Mousepads, Buttons etc.)

Die Verwendung des Lizenzmaterials unter Missachtung der Rechte und Einschränkungen ist untersagt.

Zusätzlich ergeben sich für Bilder und Videodokumente folgende Regelungen: Bei redaktioneller Nutzung

Soweit in den Rechten und Einschränkungen oder in einer separaten Lizenzvereinbarung nicht zusätzliche Rechte vereinbart werden, erstreckt sich die zulässige redaktionelle Nutzung des Lizenzmaterials nicht auf kommerzielle Zwecke, Marketing- oder Werbezwecke oder den Verkauf von Waren.

Redaktionell genutztes Lizenzmaterial darf unter der Maßgabe zugeschnitten oder sonst zur Verbesserung der technischen Qualität bearbeitet werden, dass die redaktionelle Integrität des Lizenzmaterials nicht beeinträchtigt wird; jede sonstige Bearbeitung ist unter allen Umständen untersagt.

Ohne die vorherige schriftliche Genehmigung von JMP. und ggf. die Zahlung einer zusätzlichen Lizenzgebühr darf das redaktionelle Lizenzmaterial nicht verändert, umgestaltet oder zur Nutzung auf mobil gesteuerten Websites oder in mobilen Anwendungen zweckentfremdet werden, die erstellt wurden, um das Lizenzmaterial und/oder das Endprodukt des Lizenznehmers auf mobilen Geräten anzuzeigen. Diese Einschränkung der mobilen Nutzung wird nicht dadurch verletzt, dass Lizenzmaterial auf einer Website verwendet wird, die per 'Pull'-Methode (im Gegensatz zur 'Push'-Methode) über mobile Geräte angezeigt werden kann, sofern es nicht speziell für diesen Zweck verändert, umgestaltet oder zweckentfremdet wurde.

Soweit dies in den Rechten und Einschränkungen nicht anders festgelegt ist, darf der Lizenznehmer das Endprodukt des Lizenznehmers weder direkt noch indirekt in sekundären Vervielfältigungen wie Zusammenstellungen, Screenshots, Kontextwerbung oder auf dateifreigebenden Websites oder Kontaktwebsites wie YouTube, Facebook, MySpace oder Bebo vervielfältigen.

Bei kommerzieller Nutzung (muss vertraglich vereinbart werden)

Der Lizenznehmer hat das Recht zur Werbung, d. h. das Recht, das Bildmaterial unverändert, bearbeitet, umgestaltet oder weiterentwickelt, ganz oder ausschnittsweise, zu Werbezwecken zu nutzen, z. B. in Programmvorschauen, im Fernsehen, im Kino, in Druckschriften (Werbeanzeigen, Plakate, Programmankündigungen etc.), Telefonmehrwertdiensten, Internet (z. B. Pop-up-Fenster, Werbebanner etc.) zu nutzen, wobei diese Werbeformen nicht abschließend sind.


Zusätzlich ergeben sich für Musik- bzw. Audiodateien folgende Regelungen:
JMP. gewährt dem Lizenznehmer das nicht ausschließliche, nicht unterlizenzierbare und nicht übertragbare Recht, das Lizenzmaterial zu nutzen, zu bearbeiten, zu synchronisieren sowie das synchronisierte Lizenzmaterial zu kopieren und wiederzugeben.
Der Lizenznehmer darf das synchronisierte Lizenzmaterial als Teil des Lizenznehmerwerks zur Werbung bzw. Verkaufsförderung für das Lizenznehmerwerk verwenden, sofern das Lizenzmaterial stets mit dem unter die gewährte Lizenz fallenden Lizenznehmerwerk verbunden bleibt. Für jede Nutzung des Lizenzmaterials ohne das Lizenznehmerwerk ist eine gesonderte Lizenz erforderlich.

Nichts in dieser Vereinbarung ist dahingehend auszulegen, dass dem Lizenznehmer das Recht gewährt würde, Audioprodukte herzustellen, zu verbreiten oder zu verkaufen.


Dieser Vertrag gewährt dem Lizenznehmer kein Recht zur Verwendung von Lizenzmaterial als Titelmusik für ein Programm oder eine andere Produktion. Eine derartige Verwendung ist nur nach Abschluss einer separaten Vereinbarung mit JMP. und Zahlung einer zusätzlichen Gebühr an JMP. zulässig.


Tabelle der Nutzungsfaktoren für die individuelle Berechnung der Vergütung



Designbereiche
Fotodesign
Illustration
Kommunikationsdesign
Messe- und Ausstellungsdesign
Produktdesign
Text


Nutzungsfaktoren

Nutzungsart
einfach 1)
0,2
ausschließlich 2)
1,0
Nutzungsgebiet
regional
0,1
national
0,3
europaweit
1,0
weltweit
2,5
Nutzungsdauer
1 Jahr
0,1
5 Jahre
0,3
10 Jahre
0,5
unbegrenzt
1,5
Nutzungsumfang
gering
0,1
mittel
0,3
groß
0,7
umfangreich
1,0


1)
Nutzungsart einfach
Der Auftraggeber kann den Entwurf nutzen; der Entwerfer darf auch weiteren Personen Nutzungsrechte einräumen.

2)
Nutzungsart ausschließlich
Der Auftraggeber ist allein nutzungsberechtigt.

3)
Die Vereinbarung über den Nutzungsumfang richtet sich z. B. nach Auflagenhöhe, der Größe der Zielgruppe oder ähnlichen Kritierien. Es ist auch von Bedeutung, ob ein Entwurf projektbezogen (z. B. nur für Plakat) oder für mehrere Medien genutzt wird.



Ermittlung der Nutzungsvergütung

Die Nutzungsvergütung lässt sich anhand der Nutzungsfaktoren individuell ermitteln. Auch Zwischenstufen sind möglich. Der Gesamtnutzungsfaktor liegt zwischen 0,5 für die minimale und 6,0 für die maximale Nutzung.


Erläuterung der Vergütungsbeispiele im Tabellenteil

Die Vergütungstabellen zeigen drei Berechnungsbeispiele für die Vergütung von Entwurfsarbeiten und Nutzungsrechtseinräumung. Sie beziehen sich auf unterschiedliche Nutzungsmöglichkeiten mit ansteigenden Nutzungsfaktoren.


Nutzungsart
einfach
0,2
+
Nutzungsgebiet
regional
0,1
+
Nutzungsdauer
1 Jahr
0,1
+
Nutzungsumfang
gering
0,1
=
Beispiel 1
minimale Nutzung
NF 0,5

Nutzungsart
einfach
0,2
+
Nutzungsgebiet
national
0,3
+
Nutzungsdauer
5 Jahre
0,3
+
Nutzungsumfang
groß
0,7
=
Beispiel 2
mittlere Nutzung
NF 1,5

Nutzungsart
ausschließlich
1,0
+
Nutzungsgebiet
europaweit
1,0
+
Nutzungsdauer
10 Jahre
0,5
+
Nutzungsumfang
groß
1,0
oder
Nutzungsart
einfach
0,2
+
Nutzungsgebiet
weltweit
2,5
+
Nutzungsdauer
1 Jahr
0,1
+
Nutzungsumfang
groß
0,7
=
Beispiel 3
umfassende Nutzung
NF 3,5

Die maximale Nutzung (in den Tabellen nicht aufgeführt) wird wie folgt berechnet:

Nutzungsart
ausschließlich
1,0
+
Nutzungsgebiet
weltweit
2,5
+
Nutzungsdauer
unbegrenzt
1,5
+
Nutzungsumfang
umfangreich
1,0
=
maximale Nutzung
NF 6,0






Onlinehandel

A – Für Verbraucher >
B – Für Händler >
Weitere Informationen
Bestellvorgang
Vertragstext


A – Für Verbraucher
Übersicht über die Allgemeinen Geschäftsbedingungen für Verbraucher
1. Geltungsbereich
2. Vertragspartner
3. Angebot und Vertragsschluss
4. Widerrufsrecht
4a. Rücksendekosten bei Ausübung des Widerrufsrechtes
5. Preise und Versandkosten
6. Lieferung
7. Zahlung
8. Eigentumsvorbehalt
9. Gewährleistung
10. Haftung


Allgemeine Geschäftsbedingungen

Die nachstehenden AGB enthalten zugleich gesetzliche Informationen zu Ihren Rechten nach den Vorschriften über Verträge im Fernabsatz und im elektronischen Geschäftsverkehr.

1. Geltungsbereich
Für alle Lieferungen von JMP. an Verbraucher (§ 13 BGB) gelten diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB). Verbraucher ist jede natürliche Person, die ein Rechtsgeschäft zu einem Zwecke abschließt, der weder ihrer gewerblichen noch ihrer selbstständigen beruflichen Tätigkeit zugerechnet werden kann.

2. Vertragspartner
Der Kaufvertrag kommt zustande mit: JMP. Inhaber Joerg Meinhardt

Müggelseedamm 278, 12587 Berlin
USt-ID-Nr. DE 255 386 481


Sie erreichen unseren Kundenservice für Fragen, Reklamationen und Beanstandungen unter:
Berlin 5587 0329
office@jmp.berlin

3. Angebot und Vertragsschluss

3.1 Die Darstellung der Produkte im Online-Shop stellt kein rechtlich bindendes Angebot, sondern eine Aufforderung zur Bestellung dar. Irrtümer vorbehalten.

3.2 Durch Anklicken des Buttons [Bestellen] geben Sie eine verbindliche Bestellung der auf der Bestellseite aufgelisteten Waren ab. Der Kaufvertrag kommt zustande, wenn wir Ihre Bestellung durch eine Auftragsbestätigung per E-Mail unmittelbar nach dem Erhalt Ihrer Bestellung annehmen.


4. Widerrufsrecht

4.1 Verbraucher haben ein vierzehntägiges Widerrufsrecht.


Widerrufsbelehrung

Widerrufsrecht
Sie können Ihre Vertragserklärung innerhalb von 14 Tagen ohne Angabe von Gründen in Textform (z.B. Brief, Fax, E-Mail) oder – wenn Ihnen die Sache vor Fristablauf überlassen wird – auch durch Rücksendung der Sache widerrufen. Die Frist beginnt nach Erhalt dieser Belehrung in Textform, jedoch nicht vor Eingang der Ware beim Empfänger (bei der wiederkehrenden Lieferung gleichartiger Waren nicht vor Eingang der ersten Teillieferung) und auch nicht vor Erfüllung unserer Informationspflichten gemäß Artikel 246 § 2 in Verbindung mit § 1 Absatz 1 und 2 EGBGB sowie unserer Pflichten gemäß § 312g Absatz 1 Satz 1 BGB in Verbindung mit Artikel 246 § 3 EGBGB. Zur Wahrung der Widerrufsfrist genügt die rechtzeitige Absendung des Widerrufs oder der Sache. Der Widerruf ist zu richten an: JMP. J Meinhardt Projects Inhaber Joerg Meinhardt

Müggelseedamm 278
12587 Berlin
office@jmp.berlin
Berlin 5587 0329


Widerrufsfolgen

Im Falle eines wirksamen Widerrufs sind die beiderseits empfangenen Leistungen zurückzugewähren und ggf. gezogene Nutzungen (z.B. Zinsen) herauszugeben. Können Sie uns die empfangene Leistung sowie Nutzungen (z.B. Gebrauchsvorteile) nicht oder teilweise nicht oder nur in verschlechtertem Zustand zurückgewähren beziehungsweise herausgeben, müssen Sie uns insoweit Wertersatz leisten. Für die Verschlechterung der Sache und für gezogene Nutzungen müssen Sie Wertersatz nur leisten, soweit die Nutzungen oder die Verschlechterung auf einen Umgang mit der Sache zurückzuführen ist, der über die Prüfung der Eigenschaften und der Funktionsweise hinausgeht. Unter “Prüfung der Eigenschaften und der Funktionsweise” versteht man das Testen und Ausprobieren der jeweiligen Ware, wie es etwa im Ladengeschäft möglich und üblich ist. Paketversandfähige Sachen sind auf unsere Gefahr zurückzusenden. Sie haben die regelmäßigen Kosten der Rücksendung zu tragen, wenn die gelieferte Ware der bestellten entspricht und wenn der Preis der zurückzusendenden Sache einen Betrag von 40 Euro nicht übersteigt oder wenn Sie bei einem höheren Preis der Sache zum Zeitpunkt des Widerrufs noch nicht die Gegenleistung oder eine vertraglich vereinbarte Teilzahlung erbracht haben. Andernfalls ist die Rücksendung für Sie kostenfrei. Nicht paketversandfähige Sachen werden bei Ihnen abgeholt. Verpflichtungen zur Erstattung von Zahlungen müssen innerhalb von 30 Tagen erfüllt werden. Die Frist beginnt für Sie mit der Absendung Ihrer Widerrufserklärung oder der Sache, für uns mit deren Empfang.
Ende der Widerrufsbelehrung

Das Widerrufsrecht besteht nicht bei Fernabsatzverträgen
- zur Lieferung von Waren, die nach Kundenspezifikation angefertigt werden oder
- eindeutig auf die persönlichen Bedürfnisse zugeschnitten sind oder
- zur Lieferung von Audio- oder Videoaufzeichnungen, sofern die gelieferten Datenträger vom Verbraucher entsiegelt worden sind

4a. Rücksendekosten bei Ausübung des Widerrufsrechtes
Machen Sie von Ihrem gesetzlichen Widerrufsrecht Gebrauch (siehe Widerrufsbelehrung), haben Sie die regelmäßigen Kosten der Rücksendung zu tragen, wenn die gelieferte Ware der bestellten entspricht und wenn der Preis der zurückzusendenden Sache einen Betrag von 40 Euro nicht übersteigt oder wenn Sie bei einem höheren Preis der Sache zum Zeitpunkt des Widerrufs noch nicht die Gegenleistung oder eine vertraglich vereinbarte Teilzahlung erbracht haben. Anderenfalls ist die Rücksendung für Sie kostenfrei.

5. Preise und Versandkosten

5.1 Die auf den Produktseiten genannten Preise enthalten die gesetzliche Mehrwertsteuer und sonstige Preisbestandteile.

5.2 Informationen zu zusätzlich anfallenden Versandkosten finden Sie unter Wichtige Kundeninformationen.

6. Lieferung

Die Lieferungen erfolgen innerhalb Deutschlands und international mit DHL oder einem Vertragspartner von DHL. Bei Bestellungen außerhalb der EU trägt der Besteller die anfallenden Kosten für Zoll und Umsatzsteuer. Die Lieferung erfolgt spätestens innerhalb von zwei Wochen in Abhängigkeit von den Lieferfristen unserer Lieferanten. In der Regel wird die Ware innerhalb weniger Tage versandt. Liefertermine und Lieferfristen sind nur verbindlich, sofern sie von JMP. ausdrücklich und schriftlich als solche bestätigt wurden. Sollte die Lieferung ausnahmsweise nicht innerhalb der genannten Frist von zwei Wochen seit Vertragsschluss möglich sein, so unterrichtet Sie JMP. spätestens mit Fristablauf unverzüglich in Textform (§ 126b BGB) darüber. In diesem Falle steht Ihnen ein Rücktrittsrecht zu, das Sie ihrerseits unverzüglich in Textform (§ 126b BGB) ausüben müssen.
Sollten nicht alle Produkte vorrätig sein, ist JMP. zu Teillieferungen auf eigene Kosten berechtigt, soweit dies für den Besteller zumutbar ist.
Sollte die Zustellung der Ware trotz Auslieferungsversuch und Benachrichtigungen scheitern, kann JMP. vom Vertrag zurücktreten. Eventuell geleistete Zahlungen werden dem Besteller unverzüglich erstattet. Sollten vom Besteller bestellte Produkte nicht verfügbar sein, weil einzelne Produkte von Lieferanten nicht geliefert wurden, kann JMP. vom Vertrag zurücktreten. In diesem Fall wird JMP. den Besteller unverzüglich informieren und ggf. die Lieferung eines vergleichbaren Produktes vorschlagen. Sollte ein vergleichbares Produkt nicht verfügbar sein oder der Besteller die Lieferung eines vergleichbaren Produktes nicht wünschen, werden dem Besteller eventuell geleistete Zahlungen unverzüglich erstattet.

7. Zahlung

7.1 Der Besteller kann die Artikel per Nachname oder Paypal bei entsprechender Bonität bezahlen.
Die Nachnahmezahlung wird mit Erhalt der Ware fällig. Dies wird auf der Rechnung ausgewiesen. Die Bezahlung hat bei Erhalt der Ware in bar beim ausliefernden Boten zu erfolgen. Zusätzlich zur Kaufsumme wird eine Nachnahmegebühr in Höhe von 5,00 EUR sowie ein Vorzeigeentgelt von 2,50 EUR fällig. Im Falle einer Warenrücksendung wird der Rechungsbetrag inklusive Bearbeitungsgebühr per Überweisung auf Ihrem Konto gutgeschrieben.

7.2 Ein Recht zur Aufrechnung steht Ihnen nur dann zu, wenn Ihre Gegenansprüche rechtskräftig gerichtlich festgestellt oder unbestritten sind oder schriftlich durch uns anerkannt wurden.

7.3 Sie können ein Zurückbehaltungsrecht nur ausüben, soweit die Ansprüche aus dem gleichen Vertragsverhältnis resultieren.

8. Eigentumsvorbehalt

Bis zur vollständigen Zahlung bleibt die Ware unser Eigentum.

9. Gewährleistung

Die Gewährleistung erfolgt nach den gesetzlichen Bestimmungen. Bitte wenden Sie sich an unsern Kundenservice für eine schnelle Erfüllung Ihrer Ansprüche.

10. Haftung

10.1 Ansprüche des Kunden auf Schadensersatz sind ausgeschlossen. Hiervon ausgenommen sind Schadensersatzansprüche des Kunden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers, der Gesundheit oder aus der Verletzung wesentlicher Vertragspflichten (Kardinalpflichten) sowie die Haftung für sonstige Schäden, die auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung des Anbieters, seiner gesetzlichen Vertreter oder Erfüllungsgehilfen beruhen. Wesentliche Vertragspflichten sind solche, deren Erfüllung zur Erreichung des Ziels des Vertrags notwendig ist.

10.2 Bei der Verletzung wesentlicher Vertragspflichten haftet der Anbieter nur auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden, wenn dieser einfach fahrlässig verursacht wurde, es sei denn, es handelt sich um Schadensersatzansprüche des Kunden aus einer Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit.

10.3 Die Einschränkungen der Abs 1 und 2 gelten auch zugunsten der gesetzlichen Vertreter und Erfüllungsgehilfen des Anbieters, wenn Ansprüche direkt gegen diese geltend gemacht werden.

10.4 Die Vorschriften des Produkthaftungsgesetzes bleiben unberührt.


B – Für Händler

1. Allgemeines/Geltungsbereich
1.1. Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen von JMP. (nachfolgend „AGB“ genannt) gelten für sämtliche Verträge, die zwischen JMP. und Geschäftskunden (nachfolgend „Kunde“ genannt) geschlossen werden.
1.2. Abweichende, entgegenstehende oder ergänzende Allgemeine Geschäftsbedingungen des Kunden werden, selbst bei Kenntnis von JMP., nicht Vertragsbestandteil, es sei denn, JMP. hat derartige Allgemeine Geschäftsbedingungen vor Vertragsschluss ausdrücklich und schriftlich anerkannt. Die AGB gelten auch für Folgegeschäfte, selbst dann, wenn bei deren Abschluss nicht nochmals auf sie hingewiesen wird.

2. Vertragsschluss
Mit der Bestellung erklärt der Kunde sein verbindliches Vertragsangebot. Der Vertrag zwischen JMP. und dem Kunden kommt durch schriftliche Bestätigung der Bestellung durch JMP. zustande.

3. Lieferung/Gefahrtragung/Verpackung

3.1. JMP. ist zu Teillieferungen berechtigt, soweit dies für den Kunden unter Berücksichtigung seiner berechtigten Interessen zumutbar ist.

3.2. Soweit nichts anderes vereinbart ist, erfolgt die Lieferung unversichert ab inländischem Lager auf Gefahr des Kunden. Ist eine anderweitige Lieferung vereinbart, trägt der Kunde die durch die anderweitige Lieferung verursachten Mehrkosten. Ist ein Versand der Ware vereinbart, geht die Gefahr mit Übergabe der Ware an den Transporteur auf den Kunden über.

3.3. Die Verpackung erfolgt unter fach- und handelsüblichen Gesichtspunkten. Sonderverpackungen kann JMP. zum Selbstkostenpreis gesondert berechnen.

4. Vorbehalt der Selbstbelieferung
Vereinbarte Liefertermine sind unverbindlich und stehen unter dem Vorbehalt unserer rechtzeitigen, vollständigen und richtigen Selbstbelieferung.

5. Umsatzsteuer
Alle Preise verstehen sich zuzüglich der gesetzlich anfallenden Umsatzsteuer.

6. Zurückbehaltungsrecht der JMP.
Solange der Käufer mit einer früheren Verbindlichkeit gegenüber JMP. im Rückstand ist, kann JMP. – unbeschadet sonstiger Rechte – die Lieferung verweigern.

7. Verzug der JMP.
JMP. kommt erst nach Setzung einer angemessenen Nachfrist durch den Kunden in Verzug, die mindestens zwei Wochen betragen muss.

8. Annahmeverzug des Kunden
Gerät der Kunde schuldhaft in Verzug der Annahme, so ist JMP. berechtigt, einen pauschalierten Schadensersatz in Höhe von 15 % des Kaufpreises der betroffenen Ware zu verlangen. Dies gilt nicht, wenn der Kunde nachweist, dass JMP. aufgrund des Annahmeverzugs kein oder nur ein niedrigerer Schaden als der vorgenannte pauschalierte Schadensersatz entstanden ist. Umgekehrt bleibt es der JMP. unbenommen, einen höheren tatsächlichen Schaden oder andere Ansprüche gegen den Kunden geltend zu machen.

9. Mängelrüge

9.1. Der Kunde hat die Ware unverzüglich nach Erhalt zu prüfen. Mängel sind unverzüglich, spätestens jedoch innerhalb von acht (8) Kalendertagen schriftlich zu rügen; diese Frist beginnt bei offenen Mängeln mit Erhalt der Ware, bei verborgenen Mängeln mit deren Entdeckung.

9.2. Unterlässt der Kunde die form- und fristgerechte Rüge, gilt die Ware als genehmigt.

9.3. Zur Erhaltung der Rechte des Kunden genügt die rechtzeitige Absendung der Rüge.

9.4. Die Ziffern 9.1. bis 9.3. gelten nicht im Falle von vorsätzlich verschwiegenen Mängeln.


10. Gewährleistung

10.1. Die Verjährungsfrist für Ansprüche des Kunden wegen Mängeln beträgt zwölf (12) Monate. Dies gilt nicht, soweit ein Mangel arglistig verschwiegen oder eine Beschaffenheitsgarantie übernommen worden ist, sowie ferner nicht für Körperschäden und Ansprüche nach dem Produkthaftungsgesetz.

10.2. JMP. hat Mängel nach eigener Wahl durch Mängelbeseitigung oder durch Ersatzlieferung zu beheben.

10.3. Geringe, technisch nicht vermeidbare oder handelsübliche Abweichungen der Qualität, Farbe, Breite, des Gewichts, der Ausrüstung oder des Dessins von Mustern der Ware stellen keine Mängel dar. Vorstehendes gilt nicht, soweit JMP. eine mustergetreue Lieferung zugesagt oder eine anderslautende Beschaffenheitsgarantie übernommen hat.


11. Störungen bei der Leistungserbringung
Soweit eine Ursache, die JMP. nicht zu vertreten hat, einschließlich von JMP. nicht zu vertretenden Arbeitskampfmaßnahmen wie Streik oder Aussperrung, die Einhaltung der vereinbarten Termine beeinträchtigt, kann JMP. eine angemessene Verschiebung dieser Termine verlangen. Erhöht sich der Aufwand von JMP. aufgrund einer Ursache im Verantwortungsbereich des Kunden, kann MJMP. auch die Vergütung des entstehenden Mehraufwands verlangen.

12. Zahlung/Zurückbehaltungsrecht des Kunden/Aufrechnung

12.1. Der Kunde kann die Artikel Nachname oder Paypal bei entsprechender Bonität bezahlen.

Die Nachnahmezahlung wird mit Erhalt der Ware fällig. Dies wird auf der Rechnung ausgewiesen. Die Bezahlung hat bei Erhalt der Ware in bar beim ausliefernden Boten zu erfolgen. Zusätzlich zur Kaufsumme wird eine Nachnahmegebühr in Höhe von 5,00 EUR sowie ein Vorzeigeentgelt von 2,50 EUR fällig. Im Falle einer Warenrücksendung wird der Rechnungsbetrag inklusive Bearbeitungsgebühr per Überweisung auf Ihrem Konto gutgeschrieben.

12.2. Der Kunde kann Zahlungen nur aufgrund solcher Ansprüche gegen JMP. verweigern, die rechtskräftig festgestellt, entscheidungsreif oder unbestritten sind.

12.3. Der Kunde darf gegen Forderungen von JMP. nur mit solchen Forderungen aufrechnen, die rechtskräftig festgestellt, entscheidungsreif oder unbestritten sind.


13. Abtretung von Forderungen
Der Kunde darf andere Forderungen als Geldforderungen gegen die JMP. nur mit vorheriger schriftlicher Zustimmung von JMP. an Dritte abtreten.


14. Haftung

14.1. Schadensersatzansprüche des Kunden gegen JMP. (einschl. ihrer Erfüllungsgehilfen), gleich aus welchem Rechtsgrund, die leichte Fahrlässigkeit voraussetzen, bestehen nur, wenn eine wesentliche Vertragspflicht verletzt worden ist, deren Verletzung den Vertragszweck gefährdet (Kardinalpflicht). Schadensersatzansprüche sind in diesem Fall auf den typischen und vorhersehbaren Schaden beschränkt.
Die Einschränkungen aus Ziffer 14.1. gelten nicht, soweit die Schäden durch die Betriebshaftpflichtversicherung von JMP. gedeckt sind, vorausgesetzt der Versicherer hat an JMP. gezahlt.

14.2. Ansprüche wegen Körperschäden sowie Ansprüche auf der Grundlage des Produkthaftungsgesetzes bleiben unberührt.


15. Eigentumsvorbehalt

15.1. Die verkauften Waren bleiben bis zur vollständigen Begleichung sämtlicher Forderungen von JMP. aus der Geschäftsverbindung mit dem Kunden im Eigentum von JMP..

15.2. Der Kunde ist berechtigt, die Vorbehaltsware im ordnungsgemäßen Geschäftsgang zu veräußern. Andere Verfügungen, insbesondere Verpfändung oder Einräumung von Sicherungseigentum sind ihm nicht gestattet.

15.3. Der Kunde tritt bereits jetzt sämtliche Forderungen, die ihm aus der Weiterveräußerung der Vorbehaltsware gegen Dritte erwachsen, in vollem Umfang an JMP. ab. Der Kunde ist berechtigt, die Forderungen aus der Weiterveräußerung der Vorbehaltsware im eigenen Namen einzuziehen, solange diese Weiterveräußerung im ordnungsgemäßen Geschäftsgang erfolgt.

15.4. Übersteigen die JMP. nach Ziffer 15 zustehenden Sicherheiten die zu sichernden Forderungen um mehr als 10 %, ist JMP. verpflichtet, Sicherheiten in entsprechender Höhe nach eigener Wahl freizugeben.


16. Erfüllungsort und Gerichtsstand
Erfüllungsort und Gerichtsstand ist Berlin, Deutschland.

17. Anwendbares Recht
Das gesamte Vertragsverhältnis unterliegt dem Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des in der Bundesrepublik Deutschland gültigen internationalen Privatrechts und des Übereinkommens der Vereinten Nationen über Verträge über den internationalen Warenkauf (CISG).


Weitere Informationen

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